Im Amtsblatt vom 8. März 2024 (Beschluss vom 5. März 2024) hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten.
Die Gemeinderäte der Gemeinde Matzendorf und der röm.-kath. Kirchgemeinde Matzendorf, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliessen:
1. In der Gemeinde Matzendorf und der röm.-kath. Kirchgemeinde Matzendorf finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 18. Mai 2025 statt.
1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 2. April 2025, bis Freitag, 4. April 2025, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i. V. m. § 19 VpR1)).
1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2. In der Gemeinde Matzendorf und der röm.-kath. Kirchgemeinde Matzendorf findet die Erneuerungswahl für den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin am 29. Juni 2025 statt.
2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sind bis Montag, 12. Mai 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 26. Mai 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.
3. In der Gemeinde Matzendorf finden die Wahl des Gemeindevizepräsidiums, des Friedensrichters, der Delegierten der Zweckverbände und die Kommissionswahlen in der Kompetenz des Gemeinderates am 11. August 2025 statt. An diesem Datum wählt der Gemeinderat die Mitglieder der folgenden Kommissionen: Wahlbüro, Baukommission, Umweltschutzkommission, Werk- und Wasserkommission, Kommission für öffentliche Bauten und Anlagen sowie die Kulturkommission.
Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindekanzlei, Kleinfeldstrasse 3, Tel. 062 394 19 59, gemeinde@matzendorf.ch melden. Anmeldeschluss: 4. Juli 2025.
Der Gemeinderat