Balsthal

Kommunale Gesamterneuerungswahlen 2025

Einwohnergemeinde Balsthal
Röm.-kath. Kirchgemeinde Balsthal
Bürgergemeinde Balsthal

Mit RRB-Nr. 2024/1261, 2024/1262 und 2024/1263 vom 13. August 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn die Wahlberechtigten u. a. zu den Gemeinderats-, Beamten- und Kommissionswahlen in den Einwohner-, Kirch- und Bürgergemeinden aufgerufen.

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Balsthal, der röm.-kath. Kirchgemeinde Balsthal und der Bürgergemeinde Balsthal haben, gestützt auf § 30 Abs. 1 lit. a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschlossen:

1. Wahltage
Die Wahltage wurden wie folgt festgelegt:
• Gemeinderat/Kirchgemeinderat/Bürgergemeinderat Sonntag, 18. Mai 2025
• Beamtenwahlen (Gemeindepräsident/in) Sonntag, 29. Juni 2025
• Rechnungsprüfungskommission röm.-kath. Kirchgemeinde Balsthal Sonntag, 29. Juni 2025
• Beamtenwahlen (Vize-Gemeindepräsident/in, Inventurbeamte/r, Friedensrichter/in) Donnerstag, 25. September 2025 (durch Gemeinderat)
• Wahlen Kommissionen und Delegierte Einwohnergemeinde Donnerstag, 25. September 2025 (durch Gemeinderat)

Für die Einwohnergemeinde ist keine Rechnungsprüfungskommission zu wählen, weil gestützt auf § 54 und § 103 Abs. 3 Gemeindegesetz (BGS 131.1) eine externe Kontrollstelle mit der Rechnungsprüfung beauftragt wird.

2. Fristen für die Gemeinderatswahlen und die Beamtenwahlen

Gemeinderat
Röm.-kath. Kirchgemeinderat
Bürgergemeinderat
Beamtenwahlen
Gemeindepräsident/in Einwohnergemeinde
(Wahl zwingend)
Bürgergemeindepräsident/in
und Röm.-kath. Kirchgemeindepräsident/
in (sofern keine
stillen Wahlen)
Rechnungsprüfungskommissionen
röm.-kath. Kirchgemeinde
und Bürgergemeinde

(sofern keine stillen Wahlen
1.Anmeldefrist Listen/KandidatennamenMo., 31. März 2025, 17.00 UhrMo., 26. Mai 2025, 17.00 UhrMo., 11. Aug. 2025,
17.00 Uhr
2.Beginn der AuflagefristMi., 2. April 2025Mi., 13. Aug. 2025
3.Ende AuflagefristFr., 4. April 2025Fr., 15. Aug. 2025
4.Ende Bereinigungsfrist, Meldung
Listenverbindungen
Mo., 7. April 2025, 17.00 UhrMo., 18. Aug. 2025,
17.00 Uhr
5.Publikation Listen/KandidatenMo., 7. April 2025, 17.00 UhrMo., 26. Mai 2025, 17.00 UhrMo., 18. Aug. 2025,
17.00 Uhr
6.Einreichung Wahlpropagandamaterial
bei Gemeindeverwaltung
Mo., 14. April 2025, 12.00 UhrMo., 26. Mai 2025, 12.00 UhrMo., 25. Aug. 2025,
17.00 Uhr
7.Wahlmaterial an Stimmberechtigte
(bis spätestens
Sa., 26. April 2025Sa., 7. Juni 2025Sa., 6. Sept. 2025
8.Frist briefliche Stimmabgabeab Erhalt Wahlmaterial
bis Sa., 17. Mai 2025
ab Erhalt Wahlmaterial
bis Sa., 28. Juni 2025
ab Erhalt Wahlmaterial
bis Sa., 27. Sept. 2025
9.WahltagSo., 18. Mai 2025So., 29. Juni 2025So., 28. Sept. 2025
10.Allfälliger 2. Wahlgang (für den die
Punkte 1.–8. publiziert werden)
So., 28. Sept. 2025

3. Bezugsstelle offizielle Formulare, Eingabestelle und Auflageort
Die offiziellen Formulare für die Wahlen des Gemeinderats der Einwohnergemeinde Balsthal und der Beamtenwahlen der Einwohnergemeinde Balsthal können auf der Kanzlei der Einwohnergemeinde Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal, bezogen, eingereicht und eingesehen werden. Die Blanko-Kandidatenlisten sind ab Montag, 6. Januar 2025, bezugsbereit.

4. Wahl des/der Vize-Gemeindepräsident/in, der Kommissionen, der Delegierten, des/der Friedensrichter/in und des/der Inventurbeamten/ Inventurbeamtin
Die Wahl findet voraussichtlich an der Gemeinderatssitzung vom 25. September 2025 statt. Das Datum ist davon abhängig, ob es für die Beamtenwahl (Gemeindepräsident/in) einen oder zwei Wahlgänge braucht.

Interessierte Stimmberechtigte können sich unter Angaben von Vornamen, Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und allfälliger Parteizugehörigkeit bei Freddy Kreuchi, Gemeindepräsident, Goldgasse 13, 4710 Balsthal, freddy.kreuchi@balsthal.ch, oder Thomas Gygax, Leiter Verwaltung und Gemeindeschreiber, Goldgasse 13, 4710 Balsthal, thomas.gygax@balsthal.ch, 062 386 76 12, melden. Anmeldeschluss: 30. Juni 2025.

An diesem Wahltag wählt der Gemeinderat:

4.1 Die Beamtenwahlen (Vize-Gemeindepräsident/in, Friedensrichter/in, Inventurbeamte/n)
In der Einwohnergemeinde Balsthal finden die Beamtenwahlen der nachfolgenden Ämter in der Kompetenz des Gemeinderates statt. Der Gemeinderat wählt voraussichtlich am 25. September 2025 den/die:
• Vize-Gemeindepräsident/in
• Inventurbeamte/n
• Friedensrichter/in

4.2 Die Wahl der Mitglieder der folgenden Kommissionen und der Delegierten:
Die Kommissions- sowie Delegiertenwahlen sind ebenfalls in der Kompetenz des Gemeinderates. Es werden folgende Kommissionen gewählt:
• Baukommission
• Umweltschutz- und Energiekommission
• Wahlbüro und Wahlbüro-Ersatz
• Infrastrukturkommission
• Schiessplatzkommission
• Fachkommission Bildung
• Bibliothekskommission
• Fachkommission Finanzen
• Sportkommission

Veränderungen bezüglich der Kommissionen bleiben vorbehalten, da sich diese im Rahmen der Totalrevision der Gemeindeordnung noch verändern können.

Ausserdem werden die Delegierten und Ersatzdelegierten der nachfolgenden Zweckverbände durch den Gemeinderat gewählt:
• Sozialregion Thal-Gäu
• ARA-Falkenstein
• Kreisschule Thal (KSTh)
• Verein Region Thal

4710 Balsthal, 19. Dezember 2024

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