BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassen- und Werkleitungsarbeiten an der Langenbruckstrasse in Mümliswil-Ramiswil sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Der Verkehr wird innerhalb der letzten Bauetappen einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird auf dem erwähnten Strassenabschnitt im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und gesperrt.
– Ab Februar 2025 bis Mitte März 2025 ist die Durchfahrt Breitenhöchi vollständig gesperrt.
Diese Verkehrsbeschränkung folgt auf die Verkehrsbeschränkungsverfügung vom 2. Juni 2023, welche am Mittwoch, 18. Dezember 2024, endet.
Über die Festtage werden die Bauarbeiten vom Donnerstag, 19. Dezember 2024, bis Sonntag, 12. Januar 2025, eingestellt.
Dieses Verkehrsregime wird bis Ende der Bauarbeiten beibehalten.
Die anschliessenden Deckbelagsarbeiten erfolgen im Sommer 2025 und werden separat publiziert.
Dauer: Montag, 13. Januar 2025, bis Ende April 2025
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 19. Dezember 2024 lue/fls
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler