Haegendorf

Einberufung der Stimmberechtigten zur kommunalen Volksabstimmung vom 9. Februar 2025

Volksabstimmung
Am 9. Februar 2025 findet eine kommunale Volksabstimmung statt. Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Hägendorf werden zu diesem Urnengang einberufen.

Kommunale Vorlage
Genehmigung des Beschlusses der Delegiertenversammlung vom 22. August 2024 betreffend das Projekt Neubau Schulhaus «Breite» und den Baukredit von CHF 38’500’000.00 (Kostenstand April 2023)

Abstimmungstag
Sonntag, 9. Februar 2025, Wahl- und Abstimmungslokal geöffnet von 10.00 bis 12.00 Uhr

Massgebendes Recht
Massgebend sind das Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 19. Dezember 1976 und die Verordnung über die politischen Rechte vom 24. Mai 1978 sowie diverse Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen. Anwendbare kantonale Vorschriften sind das Gesetz über die politischen Rechte (GpR) vom 22. September 1996 und die Verordnung über die politischen Rechte (VpR) vom 28. Oktober 1996.

Stimmfähigkeit
Stimmfähig sind Schweizer und Schweizerinnen, die am Abstimmungssonntag das 18. Altersjahr vollenden oder vollendet haben und die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB).

Stimmregister
Für die Eintragung ins Stimmregister gelten die §§ 8–14 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR).

Zustellung des Stimmmaterials
Bis spätestens Samstag, 18. Januar 2025.

Briefliche Stimmabgabe
Ab Erhalt des Abstimmungsmaterials bis spätestens Samstag, 8. Februar 2025, 17.00 Uhr.

Strafbestimmung
Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Wahl- oder Stimmzettel
planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt.

Gemeinderat Hägendorf