Solothurn

Verkehrsmassnahmen für Waldstrassen in der Gemeinde Balsthal

Wald und Waldstrassen dürfen gemäss Waldgesetzgebung nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Die Kantone haben für die entsprechende Signalisation zu sorgen.

Auf Antrag des Amtes für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn vom 27.08.2020 ordnet das kantonale Amt für Wald, Jagd und Fischerei folgende Verkehrsmassnahme an:

Ersatz des bisherigen allgemeinen Fahrverbots durch ein
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (2.14) mit der Zusatztafel «Ausgenommen Forst- und Landwirtschaft» für die
– Waldstrasse Fluhmattweg, Einmündung Oberbergweg – Fluhmattweg
Koordinaten: 2‘618‘221 / 1‘241‘476

Gegen die Anordnungen des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei kann beim Volkswirtschaftsdepartement, Rathaus, 4509 Solothurn, innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

Amt für Wald, Jagd und Fischerei