Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten hat am 24. März 2025 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Bestehende Signalisation
Allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen (2.01) mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet»
– Verbindungsstrasse zwischen der Schmiedgasse und T5 (Dorfstrasse) ab GB-Nr. 1126
Änderung der Signalisation in
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (2.14) mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet»
– Verbindungsstrasse zwischen der Schmiedgasse und T5 (Dorfstrasse) ab GB-Nr. 1126
Neue Signalisation
Einbahnstrasse (4.08)
– Verbindungsstrasse zwischen der Schmiedgasse und T5 (Dorfstrasse) ab GB-Nr. 1126
Einfahrt verboten (2.02)
– Verbindungsstrasse zwischen der Schmiedgasse und T5 (Dorfstrasse) ab Verzweigung Neue Allmendstrasse GB-Nr. 90103/Schmiedgasse GB-Nr. 90046
Der Plan kann während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Wangen bei Olten während der Schalterstunden eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.