Für die nach Proporzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen in den Gemeinderat der Gemeinde Fulenbach, der röm.-kath. Kirchgemeinde Fulenbach und der reformierten Kirchgemeinde Fulenbach für die Amtsperiode 2025–2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang vom 18. Mai 2025 findet nicht statt (§§ 67 und 68 GpR).
Als Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Fulenbach sind gewählt:
Überparteiliche Liste
Blaser Hansjörg, 1961, Leiter B+U Technischer Dienst – neu
Blum Thomas, 1967, Unternehmer – bisher
Gagliano Vincenzo, 1975, Anwendungstechniker – bisher
Jäggi Regula, 1979, Pflegefachfrau HF – bisher
Müller Nicolo Mirco, 1986, IT Product Owner – neu
Nyfeler Christian, 1979, Sektionsleiter – bisher
Wyss Roland, 1971, Geschäftsführer – bisher
Als Mitglieder des Gemeinderates der röm.-kath. Kirchgemeinde Fulenbach sind gewählt:
Parteilos
Berger Rainer, 1969, Konstruktionsschlosser – bisher
Jäggi Thomas, 1961, Chauffeur – bisher
Kiener Walter, 1969, Förster – neu
Nützi Sabine, 1984, Schulhilfe – neu
Somaini Rinaldo Alfredo, 1981, Rechtsanwalt – bisher
Als Mitglieder des Gemeinderates der ref. Kirchgemeinde Fulenbach sind gewählt:
Parteilose
Erb Fritz, 1969, dipl. Ingenieur FH – bisher
Freudling-Ogi Christine, 1969, kaufmännische Angestellte – bisher
Wyss-Russenberger Monika, 1956, Rentnerin – bisher
Diese Publikation erfolgt im Sinne der §§ 67 und 68 des Gesetztes über die politischen Rechte (GpR) i.V.m. § 21 Abs. 1 Bst. d und § 30 der Verordnung über die politischen Rechte (VpR).
Während der Auflagefrist vom 2. bis 4. April 2025 wurden keine Einwände angemeldet.
Für den Gemeinderat der ref. Kirchgemeinde Fulenbach sind 2 Sitze vakant, da die Kandidatensuche bis zur Eingabefrist vom 31. März 2025 erfolglos blieb. Die fehlenden Sitze hat der Gemeinderat auf Berufung hin, durch Gemeinderatsbeschluss zu besetzen (§115 Abs. 2 GG).
Fulenbach, 10. April 2025
GEMEINDE FULENBACH
RÖM.-KATH. KIRCHGEMEINDE FULENBACH
REF. KIRCHGEMEINDE FULENBACH
Gemeindepräsident
sig. Thomas Blum
Bereichsleiterin Administration
sig. Claudia Müller
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 160 und § 49 Abs. 2 GpR i.V.m. § 21 Abs. 1 Bst. d VpR).