Friedhofwesen
Nach § 9 des Friedhofreglements gilt für alle Grabarten eine Ruhezeit von mindestens 20 Jahren. Aufgrund dessen müssen folgende Gräber bis und mit Samstag, 14. Juni 2025, geräumt werden.
– die älteste Reihe Erdgräber
– 3 Reihen Urnenerdgräber, ganzes Feld
Die betroffenen Grabreihen sind auf dem Friedhof gekennzeichnet.
Grabsteine, welche die Angehörigen behalten wollen, müssen bis am 14. Juni 2025 abgeholt werden. Ansonsten werden sie von der Gemeinde geräumt.
Bei allfälligen Fragen können Sie sich beim Friedhofverantwortlichen melden.
Betriebs- und Unterhaltskommission
Der Friedhofverantwortliche
Ignaz Studer, Tel. 079 247 70 76