Mit Beschluss vom 24. Februar hat der Stadtrat die Richtlinien zur finanziellen Unterstützung kultureller Aktivitäten totalrevidiert. Angesichts der seit 2004 bestehenden Vorgaben, die durch den Bericht «Kultur in Olten» initiiert wurden, wurde die Anpassung an aktuelle Bedürfnisse und Rahmenbedingungen notwendig. Die Richtlinien sind per 1. April in Kraft getreten.
Die 2023 erarbeitete Kulturstrategie Olten 2024–2030 orientiert sich am Kulturleitbild des Kantons Solothurn von 2020. Im Zuge der Entwicklung der neuen Strategie wurde deutlich, dass Kulturschaffende, -vermittelnde und -veranstaltende mehr Austausch und eine aktivere Rolle der Stadt fordern. Besondere Aufmerksamkeit habe der Klärung der Förderpraxis gegolten, vor allem bezüglich Ansprechpersonen, Entscheidungsprozesse und Förderkriterien, schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung an die Medien.
Im Fokus der überarbeiteten Richtlinien steht die Förderung von Transparenz und Kommunikation. Die Stadt möchte sicherstellen, dass die Kulturförderpraxis für alle Interessierten nachvollziehbar ist. Ein zentraler Leitsatz lautet: «Die Stadt Olten wertschätzt kulturelles Engagement und unterstützt den Austausch zwischen städtischen Gremien und Kulturschaffenden. » Zu den Massnahmen gehört die klarere Formulierung von Förderkriterien und Zuständigkeiten auf der Website – www. olten.ch/kulturfoerderung – sowie die Gewährleistung von transparenteren Rückmeldungen zu Gesuchen, basierend auf klaren Kriterien. Auch werden Infos zu bewilligten Gesuchen und Kulturpreisen regelmässig bereitgestellt.
Damit will die Stadt eine transparente und aktive Kulturförderung etablieren, die das kulturelle Engagement in der Region nachhaltig stärkt. Die Richtlinien stellen «einen wichtigen Fortschritt für die Kulturstadt Olten» dar und tragen dazu bei, ein lebendiges kulturelles Umfeld zu fördern.