Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidiums der Gemeinde Rickenbach SO für die Amtsperiode 2025 – 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
§ 28 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt gelten. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang vom 29. Juni 2025 findet gemäss §§ 70 Abs. 2 und 71 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR; BGS 113.111) nicht statt.
Als Gemeindepräsident ist gewählt:
Aebi Fabian, 1966, Generalagent/Inhaber die Mobiliar Generalagentur Olten, FDP (bisher)
Rechtsmittel
Gegen diese Wahl kann gemäss §§ 157 und 160 GpR innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Anzeiger Thal Gäu Olten, beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben einzureichen und hat einen Antrag, eine kurze Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten (§ 161 GpR).
Rickenbach SO, 12. Mai 2025
Gemeinde Rickenbach SO
David Schenk, Geschäftsleiter