Der Bund will die Asiatische Hornisse und weitere gefährliche, gebietsfremde Insekten und Mikroorganismen bekämpfen. Dazu soll in Ausnahmefällen der Einsatz sogenannter Biozide im Wald ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine milderen Alternativen zur Bekämpfung vorhanden sind.
Die Asiatische Hornisse breitet sich in der Schweiz rasant aus. Sie bedroht die heimische Insektenfauna, insbesondere die Honigbiene und wilde Bestäuber. Die im Frühjahr von der Königin gebauten, relativ kleinen Gründungsnester – Primärnester – befinden sich meist in bebauten Gebieten. Dort können sie mit zugelassenen Biozidprodukten legal bekämpft werden. Die grösseren Filialnester, Sekundärnester genannt, sind hauptsächlich in den Baumkronen der Wälder zu finden und können Tausende von Individuen enthalten.
Noch in diesem Jahr sollen Ausnahmebewilligungen für den Einsatz von Biozidprodukten im Wald erteilt werden dürfen. Damit soll gemäss Mitteilung der Staatskanzlei die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse und in Zukunft allenfalls weiterer invasiver gebietsfremder, eventuell gar krankheitsübertragender Insekten und Mikroorganismen eingedämmt werden können.
Regierungsrat unterstützt Vorgehen
Der Regierungsrat unterstützt explizit die damit verbundene Anpassung der Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung. Ausnahmebewilligungen für den Einsatz von Bioziden im Wald sind auf die Bekämpfung von Arthropoden (Gliederfüssler wie Insekten, Zecken, Spinnen, Krebse) und Mikroorganismen wie zum Beispiel Bakterien oder Viren begrenzt. Von den zu bekämpfenden Organismen müsse eine erhebliche Gefährdung von Menschen, Nutztieren oder der Umwelt ausgehen, heisst es in der Mitteilung weiter. Zur Bekämpfung dürften keine weniger umweltgefährdenden alternativen Methoden vorhanden sein.
Verhältnismässigkeit wahren
Es ist deshalb laut Staatskanzlei immer die Verhältnismässigkeit zu wahren und der Nutzen der Massnahmen mit den Umwelteinwirkungen des Biozid-Einsatzes abzuwägen. Die vorgeschriebene Berichterstattung an das Bundesamt für Umwelt erlaube es, bei allfälligem Missbrauch einzuschreiten.