Kappel

Publikation stille Wahlen Gemeindepräsidium

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde Kappel für die Amtsperiode 2025 – 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.

§ 14, Abs. 4 der Gemeindeordnung besagt, dass, wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt gelten.

Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 14, Abs. 4 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

Als Gemeindepräsident ist gewählt:

Rainer Schmidlin,
geb. 26.6.1962, dipl. Bankfachmann, Bohlstrasse 29, 4616 Kappel

Kappel, 12. Mai 2025

Einwohnergemeinde Kappel
Anja Jeker
Gemeindeschreiberin

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag oder im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR).