Laupersdorf

Wahlbestätigung (stille Wahlen)

Für die nach dem Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin für die Amtsperiode 2025 – 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.

§ 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) besagt, dass, wenn nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der Vorgeschlagene gilt als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 24 Abs. 2 GO i.V.m. §§ 70 Abs. 2 und 71 GpR).

Als Gemeindepräsident ist gewählt:

Fluri Daniel, 1974, Leiter Kommandoraum SBB Cargo, Haldenweg 688, Die Mitte (neu)

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR).

Laupersdorf, 26. Mai 2025
Gemeindekanzlei Laupersdorf