Solothurn

Öffentliche Auflage eines Nationalstrassenprojekts

N01 6-Streifen-Ausbau Luterbach–Härkingen, Projektergänzung Rodung

Planvorlage des Bundesamtes für Strassen ASTRA betreffend Ausführungsprojekt «N01 6-Streifen-Ausbau Luterbach–Härkingen, Projektergänzung Rodung»

Betroffene Gemeinde: Härkingen

Gesuchstellerin: Bundesamt für Strassen ASTRA, 3003 Bern Ort Autobahn A1 bei der Verzweigung A2

Gegenstand: Das ursprüngliche Projekt des 6-Streifen-Ausbaus wurde mit Plangenehmigungsverfügung vom 22. Dezember 2020 genehmigt. lm Rahmen der Ausführung des Projekts hat das ASTRA festgestellt, dass es zusätzliche / nachträgliche Rodungen brauche, aber auch teilweise Rodungsflächen infolge Projektoptimierungen wieder wegfallen würden.

Für Detailinformationen wird auf die Einsichtnahme der öffentlich aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat, gestützt auf Art. 27 bis 27b des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom 8. März 1960 (NSG; SR 725.11), auf Art. 12 der Verordnung über die Nationalstrassen vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111) sowie auf Art. 27 ff. des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) das kombinierte ordentliche Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren eingeleitet.

Öffentliche Auflage: Das Projekt einschliesslich des Umweltverträglichkeitsberichtes und Rodungsdossiers liegen während der Auflagefrist vom Donnerstag, 26. Juni, bis Dienstag, 26. August 2025, auf der Gemeindeverwaltung Härkingen, Fröschengasse 7, 4624 Härkingen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag: 9.30 – 11.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Dienstag: 9.30 – 11.00 Uhr / 14.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch: 9.30 – 11.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Donnerstag: 9.30 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 9.30 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Das Bauvorhaben ist zur Veranschaulichung im Gelände ausgesteckt respektive profiliert (Art. 27a Abs. 1 NSG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Kochergasse 10, 3003 Bern, vorzubringen (Art. 27a Abs. 2 NSG).

Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der Anzeige davon Mitteilung zu machen und das ASTRA über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 EntG).

Verfügungsbeschränkung: Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des ASTRA keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG).

Anhörung betroffener Dritter: Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) Partei ist, kann, gestützt auf Art. 27d Abs. 1 NSG, während der Auflagefrist gegen das Ausführungsprojekt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Kochergasse 10, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände (Art. 33 Abs. 1 Bst. a und b EntG) sowie Begehren um Sachleistung oder Begehren um Ausdehnung der Enteignung sowie die geforderte Enteignungsentschädigung beim UVEK geltend zu machen (Art. 33 Abs. 1 Bst. c, d und e EntG). Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Auflagefrist sind auch die Mieter und Pächter, die Dienstbarkeitsberechtigten sowie die Gläubiger aus vorgemerktem persönlichem Recht verpflichtet. Nutzniessungsrechte sind nur anzumelden, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden (Art. 33 Abs. 2 EntG).

Namens des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Kanton Solothurn, Bau- und Justizdepartement

Solothurn, 26. Juni 2025

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler