In Anwendung von § 23 des gültigen Friedhof- und Bestattungsreglements und im Auftrag der ALVKommission wird hiermit die
Räumung von einer Erdbestattungsgrabreihe (1998 – 2000) und einer Urnengrabreihe (2002 – 2005)
auf dem Friedhof Fulenbach öffentlich bekanntgemacht. Es wird gebeten, von einer Neuanpflanzung abzusehen.
Die Frist zur Entfernung von Grabmälern und Pflanzen in Eigenverantwortung der Angehörigen wird bis zum 12. Oktober 2025 angesetzt.
Nach Ablauf dieser Frist wird geräumt und die Kommission verfügt selbstständig über verbliebene Gegenstände.
Fragen in diesem Zusammenhang werden unter Telefon 079 276 82 61 beantwortet.
Die Jahrzahlen- und Namensliste wird im Anschlagkasten der Gemeinde bis am 12. Oktober 2025 veröffentlicht.
Soweit bekannt, werden Angehörige persönlich angeschrieben.
NAMENS DER GEMEINDE FULENBACH SO
Die Anlagen-, Landschafts- und Versorgungskommission
Der Verantwortliche Friedhof