Neuendorf

Kommissionswahlen 2025 Einwohnergemeinde / Ergänzung

Für die kommende Amtsperiode suchen einzelne Kommissionen noch stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner, welche sich für das Dorf engagieren möchten (Handlungsfähigkeit gem. Art. 13 ZGB – volljährig und urteilsfähig).

Mit der Einberufung vom 12. Dezember 2024 wurde das Wahldatum bereits angekündigt sowie den Parteiund derzeitigen Kommissionspräsidien bekannt gegeben. Die Wahlen liegen in der Kompetenz des Gemeinderates. Er nimmt diese anlässlich seiner Sitzung vom 9. September 2025 vor. Es werden alle Kommissionen (Pflichten s. Gemeindeordnung, Anhang I) neu gewählt.

Interessierte Personen (auch Bisherige) melden sich bei einem der Parteipräsidien, für welche Kommission sie sich interessieren. Weiterführende Informationen erteilen auch bisherige Kommissions-Präsidien oder -Mitglieder. Wahlvorschlag-Formulare zur Anmeldung der Kandidaturen können bei der Gemeindekanzlei bezogen und ausgefüllt dort wieder eingereicht werden.

Anmeldeschluss ist der 19. August 2025, 17:00 Uhr.

4623 Neuendorf, 31. Juli 2025

Einwohnergemeinde Neuendorf