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Verkehrspolizeiliche Massnahmen

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen hat am 18. Juni 2025 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:

Neue Signalisation

Einfahrt verboten (2.02) mit Zusatztafel
«Ausgenommen Fahrrad (Symbol) [5.31]»

– Weberlochstrasse, ab GB-Nr. 1646 (Oltnerstrasse)

Einbahnstrasse mit Gegenverkehr
von Radfahrern (4.08.1)

– Weberlochstrasse, ab GB-Nr. 1883

Im Widerspruch stehende Signalisationen werden aufgehoben.

Die zum gleichen Projekt gehörenden Verkehrsmassnahmen der Kantonsstrasse werden gleichzeitig mit dieser Publikation durch den Kanton Solothurn im Amtsblatt publiziert.

Der Plan kann während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Egerkingen während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.