Wangen-bei-Olten

Protokoll der kommunalen Volksabstimmung vom September 2025

Erwahrung des Abstimmungsergebnisses vom 28. September 2025
Feststellung vom 28. September 2025

1. Erwägungen
Am 28. September 2025 fand eine kommunale Volksabstimmung über folgende Vorlage statt:

• Einführung Tempo 30

Nach § 120 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 erklärt das Gemeindepräsidium die kommunale Abstimmungsvorlage als vom Volk verworfen. Die Feststellung erfolgt unter dem Vorbehalt allfälliger Abstimmungsbeschwerden.

2. Feststellung

Gestützt auf § 120 des Gesetzes über die politischen Rechte:

• Einführung Tempo 30: Die Vorlage ist somit abgelehnt.

Gemeindepräsident Wangen bei Olten