Die Gemeindestrassen werden in der Regel schwarz geräumt.
Die einwandfreie Schneeräumung kann nur gewährleistet werden, wenn öffentliche Strassen und Plätze frei sind.
Wir bitten die Fahrzeughalter, nachstehendem Art. 20, Abs. 3 der Eidg. Verkehrsregelnverordnung (VRV) Folge zu leisten:
Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.
Räumung privater Eingänge, Zufahrten und Plätze
Bei der Räumung privater Eingänge, Zufahrten und Plätze darf der Schnee nicht auf öffentlichen Strassen und Trottoirs deponiert werden.
Die Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen lehnt für allfällige Schäden, Beschädigungen und Unfälle jede Haftung ab, wenn diese auf die Nichtbeachtung dieser Bekanntmachung zurückzuführen sind.
Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen
Werkkommission