Das kantonale Informations- und Datenschutzgesetz muss wegen neuer europäischer Rechtsgrundlagen und der technologischen Entwicklung angepasst werden. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Februar 2026.
Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) regelt die amtliche Information der Bevölkerung, den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Öffentlichkeitsprinzip) und den Datenschutz. Das InfoDG gilt für die Behörden des Kantons und der Gemeinden und ist seit 1. Januar 2003 in Kraft. Seither haben sich viele Lebensbereiche technologisch weiterentwickelt. Zudem hat die EU ihre Regelungen zum Datenschutz modernisiert. Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raumes und muss diese Richtlinien umsetzen. Auf Bundesebene ist am 1. September 2023 ein neues Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft getreten. Mit der nun in die bis 17. Februar 2026 dauernde Vernehmlassung geschickten Vorlage will die Solothurner Exekutive vor allem die Anpassungen am InfoDG vornehmen:
• Die Behörden müssen neu eine Datenschutz- Folgenabschätzung für geplante Datenbearbeitungen erstellen, wenn ein hohes Risiko besteht, dass die Grundrechte der Betroffenen verletzt werden.
• Unter der gleichen Voraussetzung müssen Verletzungen der Datensicherheit dem Informations- und Datenschutzbeauftragten (IDSB) gemeldet werden. Betroffene sind nötigenfalls zu informieren, etwa wenn Benutzerdaten inklusive Passwörter entwendet wurden.
• Die respektive der IDSB kann gegenüber einer Behörde bei Datenschutzverletzungen neu aufsichtsrechtliche Massnahmen ergreifen.
• Neu müssen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Strafsachen als Anlaufstelle für Betroffene eine Datenschutzberaterin ernennen.
• Die Informationspflicht der Behörden wird präzisiert, insbesondere auch im Fall der automatisierten Einzelentscheidung. Solche Entscheide sind entsprechend zu kennzeichnen und es kann grundsätzlich eine Überprüfung durch einen Menschen verlangt werden.
• Das Verfahren der Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten wird angepasst. Die jeweilige Behörde hat innert 30 Tagen eine Stellungnahme abzugeben – bei besonderem Aufwand kann die Frist um weitere 30 Tage verlängert werden. Damit wird der Auftrag Rémy Wyssmann (SVP) «Verschleppung von Zugangsgesuchen verhindern» umgesetzt.
• Auch der Auftrag Rolf Sommer (SVP) «Offenlegung der Entschädigungen» wird umgesetzt. Dazu wird bestimmt, dass die Entschädigungen an die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane der sogenannten «mittelbaren Verwaltung» – zum Beispiel Ausgleichskasse Kanton Solothurn oder Solothurner Spitäler AG – jährlich veröffentlicht werden.
• Auch soll die Unabhängigkeit der IDSB gestärkt werden, indem die Wahl durch den Kantonsrat erfolgt – ohne Wahlvorschlag des Regierungsrates. Der Kanton rechnet mit einem Mehrbedarf von 320 bis 410 Stellenprozenten – oder Mehrkosten von 480 000 bis 615000 Franken.
