Wahl (Nachnomination) in den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Neuendorf
Infolge Demissionen vom 30. September 2025 für die Amtsperiode 2025 – 2029 schieden
– André Müller, SVP
– Samira Steck, SVP
aus dem Gemeinderat aus. Können die Sitze nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern, innert Frist neue Wahlvorschläge einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gelten die vorgeschlagenen Personen als in stiller Wahl gewählt.
Gemäss Wahlvorschlag der SVP, eingegangen am 17. November 2025, werden somit für die Amtsperiode 2025 – 2029 per sofort, unter Vorbehalt der Rechtsmittelfrist, als ordentliche Mitglieder des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Neuendorf als gewählt erklärt:
– Hunziker Rahel, 1997, Kauffrau, Dorfstrasse 189, Neuendorf
– Zeltner Paul, 1956, eidg. dipl. Automechaniker, Bifangstrasse 35, Neuendorf
Neuendorf, 27.11.2025
EINWOHNERGEMEINDE NEUENDORF
Die Gemeindeschreiberin
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (Anzeiger Thal Gäu Olten) (§§ 157 und 160 GpR).