Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen hat am 20. Oktober 2025 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Neue Signalisation
Kein Vortritt (3.02) mit zugehöriger Bodenmarkierung
• Eisfeldgasse, Einfahrt in die Grabenackerstrasse
Einfahrt verboten (2.02) mit Zusatztafel «ausgenommen Fahrrad» (5.31) [Symbol]
• Eisfeldgasse, nach Einfahrt von Grundstück GB-Nr. 3278 in Richtung Nordringstrasse
Gemeinsamer Rad- und Fussweg (2.63.1)
• Eisfeldgasse Richtung Nordringstrasse und Richtung Grabenackerstrasse
Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (4.08.1)
• Eisfeldgasse Richtung Grabenackerstrasse
Der Plan kann während der Beschwerdefrist auf der Bauverwaltung Oensingen während der Schalterstunden eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074/006» ein Kostenvorschuss von CHF 500.– zu hinterlegen.