Balsthal

Öffentliche Mitwirkung vom 23. Januar 2026 bis 21. Februar 2026

Gestaltungsplan «St. Wolfgangstrasse»

Gestützt auf § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie auf den Gemeinderatsbeschluss vom 15. Januar 2026 wird die Bevölkerung von Balsthal zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen.

Dossierumfang
Unterlagen zur (späteren) Genehmigung
– Gestaltungsplan, GB Balsthal Nr. 1206 (Plan Nr. 22218/1)
– Sonderbauvorschriften «St. Wolfgangstrasse», GB Balsthal Nr. 1206

Orientierende Unterlagen
– Aktennotiz Qualitätsverfahren – Workshop 1 bis Workshop 3
– Richtprojekt MGA AG, 21.11.2025 plus Richtprojekt Umgebungsgestaltung cecchettin landscapes, 21.11.2025
– Prüfung / Einhaltung der Rahmenbedingungen im Richtprojekt gemäss Workshop 1, Workshop 2, Workshop 3 und Stellungnahme zum Entwurf Richtprojekt
– Vorprüfungsbericht
– Raumplanungsbericht

Einsicht in das Dossier
Freitag, 23. Januar 2026, bis und mit Samstag, 21. Februar 2026, auf der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten.
– Die Unterlagen sind ebenfalls digital auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet (www.balsthal.ch).

Mitwirkungsmöglichkeit
Sollten Sie Fragen oder Anliegen zum vorliegenden Verfahren direkt an den Gemeinderat richten wollen, können Sie sich während der Mitwirkungsfrist unter marius.winistoerfer@balsthal.ch melden, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren.

Bis am Samstag, den 21. Februar 2026, haben Sie die Möglichkeit, zu dieser vorgesehenen Planung schriftlich Stellung zu nehmen. Mündliche Rückmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Schicken Sie Ihre schriftlichen Mitwirkungsbeiträge bitte mit Angabe des Absenders an: Einwohnergemeinderat Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal, oder bauverwaltung@balsthal.ch

Einwohnergemeinde Balsthal
Der Gemeinderat