Balsthal

Öffentliche Mitwirkung vom 23. Januar 2026 bis 21. Februar 2026

Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften (SBV) «Ausdolung Höngenbächli»

Gestützt auf § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie auf den Gemeinderatsbeschluss vom 15. Januar 2026 wird die Bevölkerung von Balsthal zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen.

Dossierumfang
Unterlagen zur (späteren) Genehmigung
– Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Ausdolung Höngenbächli», (Pläne Nrn. 3932/1, 3932/2, 3932/3)
– Sonderbauvorschriften «Ausdolung Höngenbächli»

Orientierende Unterlagen
– Raumplanungsbericht / Technischer Bericht

Einsicht in das Dossier
Freitag, 23. Januar 2026, bis und mit Samstag, 21. Februar 2026, auf der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten.
– Die Unterlagen sind ebenfalls digital auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet (www.balsthal.ch).

Mitwirkungsmöglichkeit
Sollten Sie Fragen oder Anliegen zum vorliegenden Verfahren direkt an den Gemeinderat richten wollen, können Sie sich während der Mitwirkungsfrist unter marius.winistoerfer@balsthal.ch melden, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren.

Bis am Samstag, den 21. Februar 2026, haben Sie die Möglichkeit, zu dieser vorgesehenen Planung schriftlich Stellung zu nehmen. Mündliche Rückmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Schicken Sie Ihre schriftlichen Mitwirkungsbeiträge bitte mit Angabe des Absenders an: Einwohnergemeinderat Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal, oder bauverwaltung@balsthal.ch

Einwohnergemeinde Balsthal
Der Gemeinderat