Im Monat April 2026 wird für alle Hundehaltenden der Einwohnergemeinde der Stadt Olten die Hundesteuer 2026 wie folgt zur Zahlung fällig:
Hundesteuer der Einwohnergemeinde der Stadt Olten CHF 130.–
Hundesteuer des Kantons Solothurn CHF 35.–
Bitte beachten Sie:
Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Hundesteuer wird pro Mahnung eine Gebühr von CHF 50.– erhoben. Wird der Rückstand trotz Mahnung nicht beglichen, erstattet die Einwohnergemeinde der Stadt Olten Strafanzeige gestützt auf § 15 des kantonalen Hundegesetzes.
Olten, 19. März 2026
Steuerverwaltung/Stadtkasse