Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten hat am 28. April 2025 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Neue Signalisation
Höchstgewicht 3,5 t (2.16) mit Zusatztafel «landwirtschaftlicher Verkehr gestattet»
– Gruebackerweg GB-Nr. 90023, ab GB-Nr. 1656 bis zur Verzweigung Wangen bei Olten, GB-Nr. 90096
Der Plan kann während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Wangen bei Olten während der Schalterstunden eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen. Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt, tritt das Bau- und Justizdepartement auf die Beschwerde nicht ein.