Wappen Neuendorf

Hundesteuer 2026

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden vom 7. November 2006 (Stand 1. Januar 2026) haben Hundehalter/ innen für jeden gehaltenen Hund, welcher vor dem 01.01.2026 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die jährliche Abgabe pro Hund beträgt Fr. 115.00 (Fr. 80.00 an die Gemeinde / Fr. 35.00 an den Kanton).

Der Bezug erfolgt per Rechnung an alle registrierten Hundehalter/innen (Stichtag: 1. April 2026).

Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich bei der Gemeindeverwaltung Neuendorf bis spätestens 30. April 2026 melden.

Nach dem 30. April 2026 wird eine zusätzliche Mahngebühr von Fr. 20.00 für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

Wichtig:
Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter/ innen sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen (Halterwechsel, Tod eines Hundes).

Hundehalter/innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Einwohnergemeinde Neuendorf