Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Egerkingen hat am 14. Januar 2026 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Neue Signalisationen
Abbiegen nach links verboten (2.43) mit der Zusatztafel «Zubringer Bleumattstrasse 1– 20 und Bahnhofstrasse 10 gestattet»
– Bahnhofstrasse, GB-Nr. 995, vor Einfahrt in die Bleumattstrasse
Abbiegen nach rechts verboten (2.42) mit der Zusatztafel «Zubringer Bleumattstrasse 1– 20 und Bahnhofstrasse 10 gestattet»
– Bahnhofstrasse, GB-Nr. 1329, vor Einfahrt in die Bleumattstrasse
– Sportstrasse, GB-Nr. 1800, vor Einfahrt in die Bleumattstrasse
Der Plan kann während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Egerkingen während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen. Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt, tritt das Bau- und Justizdepartement auf die Beschwerde nicht ein.