Wappen Wolfwil

Mutation im Gemeinderat / Nachnomination und stille Wahl

Infolge Demission schied Kölliker Miriam, die Mitte, per 31.3.2026 aus dem Gemeinderat aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen. Gemäss § 127 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der Liste, die Mitte, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2025 – 2029 per 1. April 2026 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates als gewählt erklärt:

Wildhaber Artho, 1976, Oberstufenlehrer

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR).

Wolfwil, 9. April 2026
EINWOHNERGEMEINDE WOLFWIL