Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wolfwil hat am 15. Dezember 2025 folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
Neue Signalisation:
Stop (3.01) mit zugehöriger Bodenmarkierung
– Gewerbestrasse, Einmündung in die Murgenthalerstrasse
Höchstgeschwindigkeit 60 (2.30)
– Murgenthalerstrasse ab Verzweigung Gewerbestrasse GB-Nr. 1964
Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztafel «beidseits» und Anfangs- und Endetafeln (5.05 / 5.06)
– Gewerbestrasse ab GB-Nr. 1964
– Gewerbestrasse bis GB-Nr. 1967
Planauflage vom 10. bis 20.4.2026 auf der Gemeindeverwaltung.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen. Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt, tritt das Bau- und Justizdepartement auf die Beschwerde nicht ein.