Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 25. März 2026 wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Grundeigentümerverbindliche Planungsinstrumente
– Gestaltungsplan «Lischmatt», Situationsplan 1:500 vom 24. März 2026
– Sonderbauvorschriften (SBV) zum Gestaltungsplan vom 24. März 2026
Wegleitende Grundlagen
– Richtprojekt «Lischmatt» von Frey Architekten vom 18. Dezember 2025
Orientierend kann zudem eingesehen werden:
– Raumplanungsbericht nach § 47 RPV
– Sonderbauvorschriften (SBV) mit markierten Änderungen seit Vorprüfung
– Raumplanungsbericht nach § 47 RPV mit markierten Änderungen seit Vorprüfung
Auflagefrist: 9. April 2026 bis 11. Mai 2026
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 27, 4616 Kappel (während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten)
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Kappel, 25. März 2026
Der Gemeinderat