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Verkehrsbeschränkung in Neuendorf Dorfstrasse Gemeindegrenze Niederbuchsiten bis Knoten Fridaustrasse

BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978, verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassen- und Werkleitungsarbeiten an der Dorfstrasse in Neuendorf sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage mit Busbevorzugung geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h verfügt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder auf Vorankündigung gesperrt.
– Die zu Fuss Gehenden werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.

Dauer:
Dienstag, 26. Mai 2026, bis Freitag, 18. Dezember 2026


– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich der Bushaltestelle Unterdorf verengt.
– Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h verfügt.
– Die Ein- und Ausfahrten der Werdstrasse und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder auf Vorankündigung gesperrt.
– Die zu Fuss Gehenden werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.
– Die Bushaltestelle Unterdorf Richtung Oensingen wird verlegt.

Dauer:
Montag, 31. August 2026, bis Freitag, 18. Dezember 2026


Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen b. Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Solothurn, 23. April 2026 stj/fls

Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Roger Schibler