Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 23. April 2026 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Dossierumfang
Unterlagen zur (späteren) Genehmigung
• Gestaltungs- und Erschliessungsplan, GB Balsthal Nrn. 1696, 2720 und 2725
• Sonderbauvorschriften «PWF», GB Balsthal Nrn. 1696, 2720 und 2725
Orientierende Unterlagen
• Raumplanungsbericht
• Richtprojekt Bäumlin + John AG, 9. Dezember 2025
• Verkehrsgutachten Kontextplan AG, 23. Dezember 2025
• Vorprüfungsbericht Kanton vom 15. Oktober 2025
• Mitwirkungsbericht vom 30. März 2026
Auflagezeit und -ort:
• vom Donnerstag, 30. April 2026, bis und mit Montag, 1. Juni 2026, auf der Gemeindeverwaltung Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten.
• Die Unterlagen sind ebenfalls digital auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet (www.balsthal.ch).
Sollten Sie Fragen oder Anliegen zum vorliegenden Verfahren direkt an den Gemeinderat richten wollen, können Sie sich während der öffentlichen Auflage unter marius.winistoerfer@balsthal.ch melden, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren.
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung betroffen ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Die Einsprache ist an den Gemeinderat Balsthal zu richten.
Einwohnergemeinde Balsthal
Der Gemeinderat