Gestützt auf §23 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 (Stand 1. Juli 2018) und dem Beschluss des Gemeinderates vom 8. September 2020, wird die nachfolgend aufgeführte Planungszone während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Planungszone Gebiet Werdstrasse Erlass einer Planungszone für 3 Jahre auf die Parzellen GB Neuendorf Nr. 262 (Teilparzelle), 264 (Teilparzelle), 266, 267, 512 und 1143
Orientierend kann zudem der dazugehörende Raumplanungsbericht eingesehen werden (gegen diesen Bericht können keine Einsprachen erhoben werden).
Auflagezeit: vom 29. Oktober 2020 bis 30. November 2020 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei
Auflageort: Gemeindekanzlei, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf
Rechtsmittel: Während der Auflagezeit kann jedermann, der durch die vorgenannte Planungszone berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Roggenfeldstrasse 2, 4623 Neuendorf, zu richten und hat einen Antrag zu enthalten.
Neuendorf, 26. Oktober 2020
Der Gemeinderat