Wappen Gunzgen

Mutation im Gemeinderat/Nachnomination und stille Wahl

Infolge Demission scheidet Ambühl Simon, Die Mitte Gunzgen, per 31. Juli 2026 aus dem Gemeinderat aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der Liste Die Mitte Gunzgen, eingegangen am 30. Juli 2026, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2025–2029 per 1. August 2026 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates als gewählt erklärt:

Huber Gabriela, 1968, Buchhalterin, Kirchweg 2

Gunzgen, 30. Juli 2026

GEMEINDEVERWALTUNG Gunzgen
Gemeindeverwalter

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).