Balsthal

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf § 23 des kant. Planungs- und Baugesetzes (PBG) legt der Gemeinderat, mit Beschluss vom 20. August 2020, folgende Akten öffentlich auf:

Planungszone betreffend Errichtung von Mobilfunkanlagen

Orientierend kann zudem der dazugehörende Raumplanungsbericht eingesehen werden (gegen dieses Dokument kann keine Einsprache eingereicht werden).

Die Planungszone gilt für die Dauer von 3 Jahren und wird mit der Publikation wirksam.

Auflagefrist: 5. November bis 4. Dezember 2020

Auflageort: Bauverwaltung Balsthal während den üblichen Schalteröffnungszeiten

Die Planunterlagen können während der Auflagefrist zudem auf der Homepage der Gemeinde (http://www.balsthal.ch) eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Nutzungsplanung besonders berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Balsthal, Goldgasse 13, 4710 Balsthal, Einsprache erheben (§16 Abs. 1 PBG). Die Einsprachen sind schriftlich zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.

Der Gemeinderat