Gemäss Nutzungsplanverfahren § 14 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (Stand 1. Oktober 2024) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:
Überarbeitung Grundwasserschutzzone Pumpwerk Moos
– Schutzzonenplan
– Schutzzonenreglement
– Hydrogeologischer Bericht
– Konfliktplan Werke
– Konfliktplan Umgebung
– Konfliktplan Signalisation
– Konfliktplan Zustandsplan
Auflagezeit:
13. August bis 17. September 2026 zu den üblichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Auflageort:
Gemeindeverwaltung Abteilung Bau
Die Unterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Einwohnergemeinde Oensingen, www.oensingen.ch, heruntergeladen werden.
Rechtsmittel:
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch den Plan betroffen ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Hauptstrasse 2, 4702 Oensingen, Einsprache erheben. Diese ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat