Die Gemeinden sollen das Angebot und die Kosten von Pflegeheimen und Spitex künftig stärker steuern können. Dazu soll die heutige Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton entflochten werden. Der Regierungsrat hat dazu die Aufträge zur Umsetzung von 18 Massnahmen verabschiedet. Diese sollen die künftige Versorgung sichern und die Kostenentwicklung dämpfen, wie aus einer Mitteilung der Staatskanzlei hervorgeht.
Die Gemeinden sind für die Bereitstellung und Finanzierung von Angeboten der Pflege in Alters- und Pflegeheimen sowie durch Spitex-Organisationen zuständig. Auch der Kanton nimmt Aufgaben in diesem Gebiet wahr: die übergeordnete Planung, Betriebsbewilligungen, Aufsicht sowie Taxen.
Ein Expertenbericht hat das System der Pflegefinanzierung im Kanton Solothurn analysiert und Empfehlungen formuliert. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Departements des Innern (DDI) und des Verbandes Solothurner Einwohnergemeinden hat die Empfehlungen eingehend diskutiert und priorisiert. Dies unter Einbezug des Spitex Verbands Kanton Solothurn und der Gemeinschaft Solothurner Alters- und Pflegeheime. Gestützt darauf hat der Regierungsrat das DDI beauftragt, zusammen mit den Gemeinden 18 konkrete Massnahmen umzusetzen oder zu prüfen. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden soll entflochten und die Gemeinden in der Steuerung des Angebots und der Kosten gestärkt werden. Die Massnahmen sollen die Versorgung auch in Zukunft sichern und die Kostenentwicklung dämpfen. Die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich Pflege soll hingegen unverändert bleiben, wie es in der Mitteilung aus dem Rathaus heisst.
Bildung von Versorgungsregionen
Die Versorgung soll künftig stärker regional geplant und gesteuert werden. Zentrales Element dazu sei die Bildung von Versorgungsregionen, heisst es weiter. Diese sollen klare Aufgaben und Kompetenzen bei der Planung und Steuerung der Pflege in Alters- und Pflegeheimen und von Spitex-Organisationen erhalten. Auch soll geprüft werden, ob regionale Bedarfsabklärungs- und Zuweisungsstellen geschaffen werden sollen, wie überregionale Spezialangebote gesteuert werden und ob der Lastenausgleich unter Gemeinden angepasst werden soll. Zusätzlich soll die Datentransparenz für die Gemeinden in Bezug auf erbrachte Pflegeleistungen und Betriebsvergleiche verbessert werden. Es sollen auch zusätzliche Anforderungen an Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, eingeführt werden.
Die Umsetzung der 18 Massnahmen soll in Etappen erfolgen. Erste Massnahmen sollen bereits 2027 umgesetzt werden. Komplexere Themen wie Versorgungsregionen oder Lastenausgleich sollen dem Kantonsrat in einer separaten Gesetzesvorlage unterbreitet werden.