Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Ersatzwahl des Vizepräsidiums durch die Gemeindebehörde der Einwohnergemeinde Gunzgen für den Rest der Amtsperiode 2025–2029 wurde folgende Person gewählt:
Rothenbühler Remo
Gunzgen, 16.9.2026
GEMEINDEVERWALTUNG GUNZGEN
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Departement (eingeschrieben) innert zehn Tagen, seit der Beschluss öffentlich bekanntgemacht oder schriftlich mitgeteilt wurde (§ 199 Abs. 1 Bst. c i.V.m. § 202 GG).