Wappen Niederbuchsiten

Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Lindenstrasse» mit Sonderbauvorschriften – GB 658 – öffentliche Auflage

Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungsund Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 26. Oktober 2026, wird der nachfolgend aufgeführte Nutzungsplan während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Plan Nr. Erschliessungs- und Gestaltungsplan (GP) Lindenstrasse Nr. 22331/1 Sonderbauvorschriften zu GP Raumplanungsbericht orientierend
Auflagefrist 30. Oktober bis 30. November 2026
Auflageort Schaukasten Schulhaus

Die detaillierten Unterlagen können zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sowie auf der Gemeindehomepage eingesehen werden.

Am Montag, 9. November, ab 17.30 bis 18.30 Uhr und am Mittwoch, 18. November ab 17.30 bis 18.30 Uhr, stehen wir Ihnen für Auskünfte und Fragen in der Gemeindeverwaltung, Gemeinderatszimmer, zur Verfügung.

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Danke für Ihr Mitwirken.
Einwohnergemeinderat Niederbuchsiten