Gemäss Verordnung des Bundes über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie dürfen Restaurants derzeit generell bis 23 Uhr geöffnet sein. Da aktuell viele Restaurants ihre Gäste vermehrt im Aussenbereich bewirten, hat der Oltner Stadtrat beschlossen, dass ab sofort auch im Aussenbereich bis 23 Uhr statt wie üblich 22 Uhr geöffnet werden darf. Diese Regelung betrifft die Zonen A und B des Boulevardplans, der besagte Zeiten regelt.
Dieser Beschluss gilt bis zu einer Neuregelung der generellen Schliessungszeiten durch Bund oder Kanton, maximal aber bis Ende März. Zudem werden auf Gesuch hin Zeltdächer ohne Seitenwände innerhalb der genehmigten Aussenwirtschaften ermöglicht, sofern keine nachbarschaftlichen oder übergeordneten Interessen wie etwa die städtische Weihnachtsbeleuchtung tangiert werden. Weitergehende Ausnahmen sind mittels Einzelgesuchen zu beantragen.