Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport / Anzeiger Thal Gäu Olten
Selbstfahrende Fahrzeuge: Blick in die dreispurige Tunnelröhre.

Neues Gesetz für einzigartiges System

Mit seiner Botschaft zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) hat der Bundesrat dem Projekt «Cargo sous terrain» unlängst einen wichtigen Schub verliehen. Die erste Etappe soll ab 2031 das Gäu mit Zürich verbinden.

Das nun vorliegende Gesetz regelt Planung, Bau und Betrieb von interkantonalen Anlagen für den unterirdischen Gütertransport. Stimmt das Parlament der Vorlage zu, so gibt dieses Gesetz die rechtliche Grundlage für die Realisierung von «Cargo sous terrain» (CST). Das damit verbundene Plangenehmigungsverfahren stimmt weitgehend mit demjenigen des Eisenbahngesetzes überein, so dass für den Bau keine kantonalen Konzessionen und Bewilligungen erforderlich sind. Seit einem Jahr arbeitet ein neunköpfiges Team in Olten für das Vorhaben. Nach Verabschiedung des Gesetzes (wahrscheinlich 2021) und einer fünfjährigen Phase für Baubewilligung, Forschung und Entwicklung soll 2026 mit dem Bau des ersten Teilstücks begonnen werden. Im Bereich der Logistik- und Transportunternehmen im Gäu sind drei Hubs als Anschlussstellen zum Tunnelsystem vorgesehen.

Zwischen Neuendorf und Wangen sind drei Hubs geplant
Dem Gäu mit seinen mehr als 50 Firmen in den Bereichen Transport und Logistik kommt im Projekt «Cargo sous terrain» eine bedeutende Rolle zu. Das erste Teilstück, ein rund 70 Kilometer langer Tunnel nach Zürich, soll bei Neuendorf beginnen und mit zehn Hubs erschlossen werden. Ingesamt zehn Hubs sind in der ersten Etappe vorgesehen, von denen sieben als Haupt-Hubs gelten. «Damit erschliessen wir bestehende Logistikzentren mit dem Ziel, Waren automatisch aus ihren Abläufen in unser System einzuspeisen, ohne dass sie nochmals auf die Strasse müssen», umschreibt Klaus Juch die Wahl der Hub-Standorte. In der Region sind die drei Hubs bei Neuendorf/Egerkingen, bei Härkingen/Egerkingen sowie bei Wangen/Rickenbach geplant. Niederbipp wird in der ersten Phase nicht mit einem Tunnel erschlossen. Hier ist ein Neben-Hub zwecks Bündelung der Anlieferungen angedacht. Im Endausbau umfasst «Cargo sous terrain» Tunnelverbindungen in der Gesamtlänge von 490 Kilometern – zwischen Genf und St. Gallen, Basel und Luzern sowie mit einem zusätzlichen Ast von Bern bis Thun.

Bündelung der Waren
Im Tunnel verkehren auf drei Spuren ununterbrochen selbstgesteuerte Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von rund 30 km/h. Die mittlere Spur wird dazu benutzt, Waren aus anderen Fahrzeugen mit gleichem Ziel zu bündeln. Jedes Fahrzeug kann eine Nutzlast von zwei Tonnen (zwei Palett) mitführen. Gegenüber heutigen Strassentransporten soll die CO2-Einsparung bis zu 80 Prozent betragen, was für das erste Teilstück jährlich rund 40 000 Tonnen CO2-Äquivalenten entspricht.

Private Finanzierung
Seit 2017 ist «Cargo sous terrain» als Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel ver ankert. Ihr gehören zahlreiche Firmen der Industrie, Trans-, Logistik-, Detailhandels-, Telekom-, Finanz- und Energiebranche als Investoren, Aktionäre und Projektpartner an. Für die Realisierung der ersten Etappe sind rund 2,9 Milliarden Franken budgetiert. Bis zum Endausbau wird mit Kosten von rund 30 Milliarden Franken gerechnet. Gemäss bundesrätlicher Botschaft und Gesetz ist eine Finanzierung durch die öffentliche Hand nicht vorgesehen. Die Eigentümerschaft an CST muss zudem mehrheitlich in Schweizer Hand bleiben. Ferner enthält das Gesetz ein Diskriminierungsverbot, das heisst, der diskriminierungsfreie Zugang zu sämtlichen angebotenen Transportdienstleistungen muss gewährt werden. Was auch den Absichten von CST entspricht, wie Juch ausführt: «Wir wollen möglichst viele Marktteilnehmer zusammennehmen und konsolidieren – in einer Mischung aus abgestimmtem Vorgehen und gleichzeitigem Wettbewerb.»

Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport / Anzeiger Thal Gäu Olten
Schematische Darstellung des CST-Systems: Die Hubs dienen als Schnittstelle zwischen den Transportmitteln im Tunnel, der Anlieferung aus Industrie- und Logistikzentren sowie der Auslieferung über die City-Logistik.
Text: MGT & Bild: ZVG