Neuer Schalter für Sozialregion

Dank der neuen Schalter kann die Kundschaft der Sozialregion im Stadthaus Olten auch bei Andrang schnell bedient werden. Das erhöht die Sicherheit und schützt das Personal besser vor Covid-19.

Die Corona-Situation hat einer langersehnten Neuerung beim Eingang des Stadthauses Olten zum Durchbruch verholfen: Bis anhin war die Stadtverwaltung über alle Stockwerke hinweg während der Öffnungszeiten frei zugänglich. Insbesondere in den Stockwerken der Sozialregion Olten führte das aufgrund der engen Raumverhältnisse rund um das Treppenhaus teilweise zu für alle Beteiligten unangenehmen bis sogar bedrohlichen Situationen. Das hatte schon vor mittlerweile elf Jahren die damalige SP-Parlamentarierin Caroline Wernli in einem Postulat beanstandet, in dem sie den Stadtrat aufforderte, die Wartesituation der Klientinnen und Klienten des damaligen Sozial- und Vormundschaftsamtes, der heutigen Sozialregion, «unter Wahrung einer minimalsten Privatsphäre» zu lösen.

Mehr Sicherheit für Personal
Aufgrund der Bedrohung durch Covid-19 spitzte sich diese Situation in den letzten Monaten nun zu. Zwar wurde für das Stadthaus im vergangenen Frühling zeitweise eine Zugangskontrolle eingeführt: Personen konnten nicht mehr unkontrolliert und anonym das Stadthaus betreten. Dies führte jedoch zu Warteschlangen vor dem Stadthaus, insbesondere während der Auszahlungsphasen bei der Sozialregion. Eine Trennung der Besucherströme der Sozialregion und der übrigen Stadtverwaltung Olten drängte sich deshalb auf, um die Kundinnen und Kunden schneller und besser bedienen zu können.

Mit dem neuen Schalter mit Warteraum, für den der Stadtrat einen Nachtragskredit von 238’500 Franken bewilligte und der kompatibel ist mit einer künftigen Erdgeschoss-Sanierung, können Kundinnen und Kunden der Sozialregion auch bei einem grossen Andrang schnell an geeigneten Schaltern bedient werden. Zudem gelangen generell weniger Personen unkontrolliert in die oberen Stockwerke des Stadthauses, wodurch neben der Sicherheit in der aktuellen Lage auch die Gesundheit des Personals besser geschützt ist.

TExt: MGT & Bild: ZVG