BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
– Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt, der Verkehr wird zweispurig oder in Ausnahmefällen einspurig geführt und mittels Verkehrsdienst geregelt. Die Arbeiten werden in Etappen ausgeführt.
– Die Zufahrten/Zugänge zu den privaten Liegenschaften werden vorübergehend eingeschränkt oder nach Vorankündigung gesperrt.
– Die Fussgänger werden innerhalb der Baustelle umgeleitet.
– Im Bereich der Liegenschaft Solothurnerstrasse 5 wird während der Bauzeit ein provisorischer Fussgängerstreifen eingerichtet. In dieser Zeit werden die 3 Parkplätze vor der Liegenschaft Solothurnerstrasse 5 aufgehoben.
– Der Veloverkehr wird im Mischverkehr durch die Baustelle geführt.
– Die Bushaltestelle «Teufelsschlucht» wird provisorisch verlegt.
– In der Nacht vom Montag, 7. Dezember 2020 auf Dienstag, 8. Dezember 2020 sowie in der Nacht vom Dienstag, 8. Dezember 2020 auf Mittwoch, 9. Dezember 2020 werden Fugenarbeiten ausgeführt. Aufgrund der Verkehrsbelastung müssen diese Arbeiten, welche mit Lärmemissionen verbunden sind, während den Nachtstunden ausgeführt werden. Für die Verkehrsführung im Knotenbereich wird ein Verkehrsdienst eingesetzt. Bei schlechten Wetterbedingungen verschieben sich die Arbeiten.
Dauer: Montag, 7. Dezember 2020 bis Mittwoch, 3. Februar 2021
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt II, Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Solothurn, 4. Dezember 2020 mud/zea
Bau- und Justizdepartement
Der Kantonsingenieur
Peter Heiniger