Wangen-bei-Olten

Friedhof Wangen bei Olten

Gemäss Artikel 27 des Friedhofreglements beträgt die Grabruhe bei Erdbestattungen, Urnengräbern und Urnennischen jeweils 20 Jahre.

Wir informieren Sie hiermit, dass ab Mai 2021 die Gräber (Erdbestattungen, Urnengräber und Urnennischen) mit Bestattungsjahr bis und mit 1999 aufgehoben und durch die Gemeinde geräumt werden.

Die Angehörigen werden gebeten, dem Bestattungsamt bis spätestens 30. April 2021 schriftlich mitzuteilen, falls die Grabmäler oder Urnen abgeholt werden möchten.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Gemeindeschreiber, Sandro Riso, gerne unter der Tel. 062 206 00 24 zur Verfügung. Wir danken für die Kenntnisnahme.

Bestattungsamt Wangen bei Olten