Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbuchsiten hat am 22. Februar 2021 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Parkieren verboten (2.50), beidseits, mit Anfangs-, Wiederholungs- und Endtafeln (5.04 – 5.06)
Hofackerstrasse ab Verzweigung Kirchgasse bis zur Kreuzung Untere Gasse–Niederfeldweg
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (PC-Nr. 45-1-4) mit dem Vermerk «Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006» ein Kostenvorschuss von Fr. 500.– zu hinterlegen.
Gemeinderat Oberbuchsiten