Boningen

Mutation im Gemeinderat / Nachnomination und stille Wahl

Infolge Demission scheidet Beat Wyttenbach, IG Boningen, per 13. Januar 2021 aus dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde Boningen aus. Kann ein Sitz nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der Liste IG Boningen, eingegangen am 15. März 2021, wird somit für den Rest der Amtsperiode 2017– 2021 per 18. März 2021 als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Boningen als gewählt erklärt:

Stalder Bruno, 1967, Maschineningenieur

Boningen, 15. März 2021 Gemeindeverwaltung Einwohnergemeinde Boningen

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 157 und 160 GpR i.V. m. §§ 30 und 21 Abs. 1 Bst. d VpR).