Boningen

Publikation stille Wahlen Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde Boningen

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten der Einwohnergemeinde Boningen sowie des Bürgergemeindepräsidenten und Bürgergemeindevizepräsidenten Boningen für die Amtsperiode 2021–2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
§ 20 Artikel 2 der Einwohnergemeindeordnung und § 20 Artikel 2 der Bürgergemeindeordnung besagen, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

Als Gemeindepräsident der Einwohnergemeinde Boningen ist gewählt:
Stalder Bruno, 1967, Maschineningenieur, neu

Als Gemeindepräsident der Bürgergemeinde Boningen ist gewählt:
Jäggi Otto, 1960, Konstruktionsschlosser, bisher


Als Gemeindevizepräsident der Bürgergemeinde Boningen ist gewählt:
Schenker Urs, 1970, Detailhandelsangestellter, bisher

Boningen, 3. Mai 2021 Gemeindeverwaltung Einwohner- und Bürgergemeinde Boningen

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).