Für die nach dem Majorzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen des Gemeindepräsidiums und des Gemeindevizepräsidiums der Einwohnergemeinde Gunzgen für die Amtsperiode 2021 bis 2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. §24 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen
werden, als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt.
Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang vom 13. Juni 2021 findet nicht statt. (§ 24 Gemeindeordnung i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).
Als Gemeindepräsident ist gewählt
Müller Reto 1987 Dipl. Förster HF Kirchweg 9e CVP
Als Gemeindevizepräsident ist gewählt
Kamber Remo 1983 Instruktor Mittelgäustrasse 63 FDP
Gemeindeverwaltung Gunzgen
Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl im Publikationsorgan der Gemeinde (§§ 160 und § 49 Abs. 2 GpR i.V. m. § 21 Abs. 1 Bst. d VpR).