Neuendorf

Friedensrichterkreis Gäu Bestätigung der Wahl des Friedensrichters für die Amtsperiode 2021–2025

Gemäss § 6 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Bildung eines Friedensrichterkreises vom 1. Juli 2012, welchem die Einwohnergemeinden Egerkingen, Härkingen, Neuendorf und Niederbuchsiten angehören, obliegt die Wahl des Friedensrichters den Vertragsparteien. Wählbar sind stimmberechtigte Einwohner aus allen Gemeinden des Friedensrichterkreises Gäu. Die Gemeinderäte der Vertragsparteien wählen den Friedensrichter anlässlich einer gemeinsamen, ordentlichen Sitzung oder zirkulatorisch anlässlich unabhängig voneinander stattfindender, ordentlicher Sitzungen. Das Ergebnis ist durch die Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Egerkingen im Anzeiger Thal Gäu Olten zu publizieren.

Die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden wählten den Friedensrichter anlässlich unabhängig voneinander stattfindender, ordentlicher Sitzungen. Als Friedensrichter gewählt ist:

David Sassan Müller, 1982, lic. iur., Rechtsanwalt, Niederbuchsiten

Egerkingen, 13. Mai 2021

Gemeindeverwaltung Egerkingen
Elvira Biedermann
Verwaltungsleiterin/Bereichsleiterin Zentrale Dienste

Rechtsmittel:
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation des Wahlresultats im Anzeiger (§§ 157 und 160 GpR). 10241473